1. Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen
Bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen (Geschäftsbereich Ziff. 2.) einschließlich solcher Versicherungsverträge, die Kapitalanlagezwecken dienen, z.B. fondsgebundene Lebensversicherung, wird Ralf Miksch Ihr Vertragspartner. Hierunter fallen z.B. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen u.a.
Ralf Miksch bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird vertraglich zuvor ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Versicherungen oder Produktsparten begrenzt werden.
Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.
Ralf Miksch wurde die Erlaubnis gem. § 34 d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO durch die IHK für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 2, 80333 München erteilt.
Ralf Miksch ist im Versicherungsvermittlerregister eingetragen unter der Nummer D-0CH3-9ZQ6Z-98
Das Register kann eingesehen werden bei:
DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: +49 (0) 180 – 600 585-0 (Preis 0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Ralf Miksch hält gemäß § 17 VersVermV selbst ein Beschwerdemanagement vor.
Sollten Sie einmal nicht mit seiner Tätigkeit zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde an ihn einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können seine angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden. Nach Eingang der Beschwerde werden Sie davon unterrichtet ebenso wie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollte die Beschwerde einen Gegenstand betreffen, für den er nicht zuständig ist, informiert er Sie umgehend hierrüber und teilt Ihnen, soweit dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Das Beschwerdemanagement wird die Beschwerde umfassend prüfen und schnellstmöglich beantworten, wobei die Benachrichtigungen auf Wunsch schriftlich erfolgen. Sollte sich Ihr Anliegen dadurch nicht erledigen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die folgenden Stellen zu wenden:
Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
2. Beratung und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Ralf Miksch bietet grundsätzlich auch die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen an, es sei denn dies wird zuvor vertraglich ausgeschlossen.
Ralf Miksch ist gemäß § 655 a Absatz 3 Satz 3 BGB an keinen Darlehensgeber gebunden, sondern vermittelt allumfassend.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erteilung der Erlaubnis für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefonnummer: 089 51160
Faxnummer:
Internet: www.ihk-muenchen.de
Der Vermittler ist unter folgender Registrierungsnummer im Vermittlerregister eingetragen:
D-W-155-E7X5-39
Das Register kann eingesehen werden bei:
DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: +49 (0) 180 – 600 585-0 (Preis 0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Ralf Miksch bietet grundsätzlich auch die Beratung an, es sei denn dies wird zuvor vertraglich ausgeschlossen.
Leistungsentgelt/Kosten, Produktpalette
Ralf Miksch erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus:
- Bruttodarlehenssumme
- Zinszahlungen
- Prämien
Ralf Miksch zieht für ihre Empfehlungen für oder gegen einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag oder eine entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfe eine hinreichende Anzahl von entsprechenden auf dem Markt angebotenen Verträgen heran und nimmt vom Darlehensgeber keine Zuwendungen an und ist in keiner Weise von einem Darlehensgeber abhängig.
Wie hoch die Vergütung schlussendlich sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Detaillierte Informationen entnehmen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt dem sog. ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt), welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer an qualitativen Merkmalen.
Beschwerden und Streitschlichtung
Ralf Miksch nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen.
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§ 655a - 655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen:
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 - 2388-1907
Telefax: +49 (0) 69 - 709090-9901
Email: schlichtung@bundesbank.de
Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de
Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung bei Immobiliengeschäften:
Ombudsmann Immobilien im IVD
Littenstr. 10
10179 Berlin
Internet: www.ombudsmann-immobilien.net
3. Beratung über und Vermittlung von Darlehensverträgen, die nicht Immobiliardarlehen sind (§ 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO – Darlehensvermittler)
Bei der Vermittlung von Kreditverträgen oder Immobiliengeschäften, die nicht Immobiliardarlehen sind wird Ralf Miksch Ihr Vertragspartner.
Ralf Miksch ist gemäß § 655 a Absatz 3 Satz 3 BGB an keinen Darlehensgeber gebunden, sondern vermittelt allumfassend.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erteilung der Erlaubnis für die Vermittlung von Darlehen (mit Ausnahme von Verbraucher-Immobiliardarlehen) nach § 34 c Abs. 1 GewO:
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefonnummer: 0911 231-0
Faxnummer:
Internet: https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/
Ralf Miksch bietet grundsätzlich auch die Beratung an, es sei denn dies wird zuvor vertraglich ausgeschlossen.
Leistungsentgelt/Kosten, Produktpalette
Ralf Miksch erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus:
- Bruttodarlehenssumme
- Zinszahlungen
- Prämien
Wie hoch die Vergütung schlussendlich sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Detaillierte Informationen entnehmen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt dem sog. ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt), welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer an qualitativen Merkmalen.
Beschwerden und Streitschlichtung
Ralf Miksch nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unter 2. genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen.
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§ 655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder der Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen.
4. Angaben zu: Weitere Geschäftsbereiche (erlaubnisfrei)
Berät Ralf Miksch Sie hinsichtlich einer allgemeinen Strukturierung Ihres Vermögens ohne konkrete Anlageempfehlungen bezüglich eines oder mehrerer Finanzinstrumente auszusprechen (Finanzplanung) oder berät er Sie zu den Themen Nachfolgeplanung, Unternehmensberatung, versicherungsmathematische Berechnungen, Seminare oder Softwarelösungen, so handelt es sich um erlaubnisfreie Geschäfte, die Ralf Miksch auf eigene Rechnung und unter eigener Haftung ausführt.
5. Beratung zu und Vermittlung von Kapitalanlagen, Finanzinstrumente und Vermittlung in Vermögensverwaltungen
Ralf Miksch ist dazu in das öffentliche Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführt wird:
Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, die ihr eine Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 WpIG (bzw. gem. § 32 KWG in der bis zum 25.06.2021 geltenden Fassung) für die Anlageberatung und -vermittlung erteilt hat. Alle vertraglich gebundenen Vermittler der NFS sind in Deutschland registriert. Die Kommunikation findet in deutscher Sprache direkt oder über Telefon, Telefax oder E-Mail und andere elektronische Kommunikationswege statt.
Kontakt bitte über Ralf Miksch (Angaben oben) oder direkt:
Haftungsdach
NFS Netfonds Financial Service GmbH
Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg
Geschäftsführer: Peer Reichelt, Christian Hammer
Tel.: +49 (0) 40 – 8222838-0
Fax: +49 (0) 40 – 8222838-10
Email: kontakt@nfs-netfonds.de
Internet: www.nfs-netfonds.de
Registergericht: AG Hamburg, HRB 92074
USt.-IdNr.: DE242360201
Beschwerden: beschwerden@nfs-netfonds.de
Compliance Office: +49 (0) 40 – 8222838-24
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Marie-Curie-Straße 24-28,
60439 Frankfurt
oder
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn,
Tel. +49 (0) 228 - 4108-0
Fax +49 (0) 228 - 4108-1550
Email: poststelle@bafin.de
www.bafin.de
Information über die Sicherungseinrichtung
Die NFS ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, Behrenstraße 31, Berlin-Mitte, Tel. +49 (0) 30 203699-5626, Fax +49 (0) 30 203699-5630, E-Mail: mail@e-d-w.de, Internet: www.e-d-w.de. Ein Entschädigungsfall im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG) tritt ein, wenn die BaFin
feststellt, dass ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung besteht.
Entschädigungsansprüche des Kunden nach dem AnlEntG richten sich nach Höhe und Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter
Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte der NFS. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG sind die Verpflichtungen eines Instituts (der NFS) zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören, und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu
gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, deren Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden. Der Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Einlagen oder Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaates oder auf Euro lauten. Der Entschädigungsanspruch ist pro
Gläubiger (Kunde) der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro, dabei werden auch Ansprüche auf Zinsen berücksichtigt. Diese bestehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Höhe
des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen.
Der Entschädigungsanspruch mindert sich insoweit, als der durch den Entschädigungsfall eingetretene Vermögensverlust des Gläubigers durch Leistungen Dritter ausgeglichen wird. In § 3 Abs. 2 AnlEntG ist aufgeführt, welche Kunden keinen
Entschädigungsanspruch haben. Auf Anfrage erhalten Sie Informationen über die Bedingungen der Sicherung einschließlich der für die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichen Formalitäten bei der NFS, der VB Select AG oder Ralf Miksch. Die NFS, die VB Select AG und Ralf Miksch sind nicht berechtigt, sich Besitz oder Eigentum an Geld, Wertpapieren oder anderen
Vermögensgegenständen des Kunden zu verschaffen und verwahren keine Finanzinstrumente oder Gelder der Kunden. Die Verbuchung und die Verwahrung von Geldern und Finanzinstrumenten der Kunden finden ausschließlich auf Konten des Kunden bei den Partnerbanken (Depotstellen) statt. Die Partnerbanken sind wiederum eigenen gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtungen
angeschlossen.
Die Entschädigung nach dem AnlEntG deckt keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens, mangelnder Aufklärung, weisungswidriger Auftragsausführung, Fehl- oder Falschinformation und sonstiger Vertragsverletzungen.