Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite der drei „Säulen der Altersvorsorge“ in Deutschland neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge.
Somit kommt der betrieblichen Altersvorsorge eine zentrale Bedeutung zu.
Im Rahmen tiefgreifender Reformen in den letzten 20 bis 30 Jahren wurde die betriebliche Altersvorsorge aufgewertet,   z. B. durch die Schaffung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Die bAV funktioniert grundsätzlich auf Basis der Entgeltumwandlung. Das heißt, der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Bruttolohns oder seiner Sonderzahlungen in eine Rentenversicherung um. Die Einzahlung übernimmt der Arbeitgeber. Auch entscheidet dieser, welche Anlageform er anbietet (siehe Durchführungswege der bAV).
Der Gesetzgeber hat, um den hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert der bAV zu unterstreichen und diese Art der Altersvorsorge zu fördern, höchst attraktive monetäre Förderungen eingerichtet. Von diesen profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in beträchtlichem Maße.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
•    Direktzusage (auch Pensionszusage): Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen und entscheidet frei über die Art der Geldanlage. Sie ist beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein.
•    Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber lagert die Gelder auf eine so genannte Unterstützungskasse, die in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung gegründet werden. kann. Sie ist ein eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt und kann das Kapital frei anlegen. Ebenfalls beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein.
•    Pensionskasse (PK): Sie ist ein selbständiges Versicherungsunternehmen, das die Gelder verwaltet. Die Einzahlungen sind steuerlich limitiert.
•    Direktversicherung (DV): Der Arbeitgeber schließt einen Lebensversicherungsvertrag auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) ab, er selbst ist der Versicherungsnehmer. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer und/oder dessen Hinterbliebene.
•    Pensionsfonds (PF): Der Pensionsfonds ähnelt der Pensionskasse, darf aber ein höheres Risiko in der Anlage eingehen (höherer Aktienanteil) mit dem Ziel einer höheren Rendite.

Die Vorteile

Für den Arbeitgeber
•    Gesteigerte Attraktivität für neue und bereits angestellte Mitarbeiter, was sich in der Mitarbeiterzufriedenheit und Identifikation widerspiegelt.
•    Die Arbeitsabläufe werden während der Einführung nur minimal beeinflusst, auch der weitere Verwaltungsaufwand ist, je nach Gestaltungsform, gering.
•    Einsparung von Lohnnebenkosten und Steuerersparnis, da die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
•    Bei Gruppenverträgen sind besonders günstige Konditionen möglich
•    Kein Ausweis in der Unternehmensbilanz nötig (je nach Gestaltungsform).
•    Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung.

Für den Arbeitnehmer
•    Sicherheit im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Pensionssicherungs-Fonds
•    Sicherheit bei Arbeitslosigkeit (grundsätzlich keine Anrechnung auf ALG II und Hartz IV)
•    Hohe Rentabilität durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse und Sonderkonditionen
•    Entlastung und weiteres Standbein für den Eintritt ins Rentenalter.
•    Hohe Flexibilität
•    Absicherung der Familie
•    Anspruch auf Entgeltumwandlung zur Sicherung der Altersvorsorge
•    Bei Ausscheiden aus dem Betrieb kann der Vertrag mitgenommen werden.

Nachfolgend sehen Sie eine Auswahl unserer Vorteile, die Ihnen die Zusammenarbeit mit Vita FinanzService bei der Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge bietet.
•    Professionelle und zügige Implementierung der bAV ohne Störung der Betriebsabläufe
•    Verständliche Aufbereitung der komplexen Thematik
•    Hohe Akzeptanz und hohe Teilnahmequote bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
•    Lohnnebenkostensenkung – Sozialversicherungsbeiträge können gespart werden
•    Erneuerung bereits bestehender, inaktiver Rahmenverträge
•    Kooperation mit bereits für das Unternehmen tätigen Maklern, Banken, Steuer- und Finanzberatern
•    Lückenlose Dokumentation
•    Sozial- und Mitarbeiterverantwortung und dadurch hohe Attraktivität am Arbeitsmarkt
•    Beiträge sind Betriebsausgaben – steuermindernder Aufwand wie bei einem Gehaltsteil
•    Kein Ausweis in der Bilanz – keine Pensionsrückstellungen
•    Fluktuationsmanagement: Anpassung eventuell unterschiedlicher bAV-Lösungen bei Neueinstellung/Abwicklung und sichere Übertragung der Vorsorgeansprüche bei Ausstellungen

Worauf Mitarbeiter Wert legen
Das Zentralinstitut für Versorgungsberatung hat analysiert, was den Mitarbeitern wichtig ist.
•    94% der Beschäftigten möchten den Lebensstandard im Ruhestand halten.
•    77% der Beschäftigten verzichten lieber im aktiven Berufsleben auf Entgelt, um im Ruhestand gut abgesichert zu sein.
•    88% der Beschäftigten erwarten Unterstützung (mehr organisatorisch als finanziell) des Arbeitgebers hinsichtlich einer Betriebsrente; 93% halten diese für überaus wichtig).
•    97% der Beschäftigten erachten die betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung) als besondere Zusatzleistung.
•    97% der Beschäftigten entscheiden sich eher für einen Arbeitgeber mit einem bestehenden Versorgungswerk (Großer Vorteil im „War of Talents“).
•    67% der Beschäftigten schließen einen Arbeitgeberwechsel aus, wenn ein Versorgungswerk besteht.

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